Zum Inhalt springen

Treppenlift und Pflegegrad: Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme und ist bei Pflegegrad 1 bis 5 gleich hoch. Tabelle, Rechenbeispiel und Vorgehen ohne Pflegegrad.

Von Treppenlift-Kurve Redaktion · Treppenlift-Ratgeber6 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Zuschuss der Pflegekasse hängt nicht von der Höhe des Pflegegrads ab.
  • Der Zuschuss beträgt seit dem 1. Januar 2025 bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
  • Die Höhe ist bei Pflegegrad 1 bis 5 gleich.
  • Laut Verbraucherzentrale empfiehlt es sich, den Antrag vor Beginn der Maßnahme zu stellen und die schriftliche Bewilligung abzuwarten.
  • Ohne Pflegegrad ist zuerst ein Pflegegrad zu beantragen.
  • Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit Ende Juli 2026 geschlossen.
Ein Treppenlift ist ein schienengeführter Sitz oder eine Plattform, die eine Person sicher eine Treppe hinaufträgt. Die Pflegekasse, die gesetzliche Pflegeversicherung, kann ihn als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschussen. Entscheidend ist dabei, ob ein Pflegegrad vorliegt, nicht wie hoch er ist.

Welchen Zuschuss gibt es für einen Treppenlift bei Pflegegrad 1 bis 5?

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme, und zwar ab Pflegegrad 1. Dieser Höchstbetrag gilt seit dem 1. Januar 2025. Er ist bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5 identisch. Die Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI, das Sozialgesetzbuch zur Pflegeversicherung.

Pflegegrad

Zuschuss je Maßnahme (Stand: November 2026)

Pflegegrad 1

bis zu 4.180 €

Pflegegrad 2

bis zu 4.180 €

Pflegegrad 3

bis zu 4.180 €

Pflegegrad 4

bis zu 4.180 €

Pflegegrad 5

bis zu 4.180 €

ohne Pflegegrad

kein Zuschuss der Pflegekasse

Die Tabelle zeigt: Jede Zeile mit Pflegegrad enthält denselben Höchstbetrag. Nur ohne Pflegegrad entfällt der Zuschuss der Pflegekasse. Einen Überblick über alle Förderwege bietet die Seite Zuschüsse im Überblick.

Bekommt man bei höherem Pflegegrad mehr Zuschuss für den Treppenlift?

Nein, ein höherer Pflegegrad erhöht den Treppenlift-Zuschuss nicht. Der Zuschuss ist bei Pflegegrad 1 bis 5 gleich hoch und beträgt seit dem 1. Januar 2025 höchstens 4.180 € je Maßnahme. Der Pflegegrad entscheidet nur darüber, ob die Leistung grundsätzlich möglich ist, nicht über deren Höhe oder den Umfang. Mythos: „Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld für den Lift." Regel: Das Gesetz nennt eine einheitliche Obergrenze. Der Wortlaut: „Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4 180 Euro je Maßnahme nicht übersteigen." Der Pflegegrad schaltet die Leistung nur frei.

Was bringen Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 zusätzlich?

Höhere Pflegegrade verbessern andere Leistungen der Pflegekasse, nicht den Lift-Zuschuss für den Treppenlift. Der Lift-Zuschuss bleibt bei jedem Pflegegrad gleich hoch, nämlich seit dem 1. Januar 2025 bei bis zu 4.180 € je Maßnahme. Pflegegrad 2 bis 5 erweitern stattdessen laufende Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehören 2 Leistungsarten:
  • Pflegegeld, das Pflegebedürftige für die Pflege zu Hause erhalten.
  • Pflegesachleistungen, also Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes.
Beide Leistungen unterscheiden sich je nach Pflegegrad. Der Zuschuss für den Treppenlift bleibt davon getrennt und gleich hoch.

Wie hoch ist der Eigenanteil beim Treppenlift je nach Pflegegrad?

Der Eigenanteil ergibt sich aus dem Preis des Lifts abzüglich des Zuschusses, und er ist bei allen Pflegegraden gleich. Der Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme, gültig seit dem 1. Januar 2025, ist ein Höchstbetrag. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall, weil es eine Kann-Leistung ist.
Eigenanteil = Anschaffungspreis − Zuschuss der Pflegekasse

Treppenlift-Check

Gilt das auch für Ihre Treppe?

Finden Sie in wenigen Minuten heraus, was für Ihre Situation realistisch ist.

Berechnung bei vollem Zuschuss, mit Richtwerten für einen neuen Lift inklusive Einbau, eine Etage, Stand 2026:
  • Gerader Sitzlift: 3.500–9.900 € abzüglich 4.180 € ergibt einen Eigenanteil von 0–5.720 €.
  • Kurviger Sitzlift: 9.000–17.000 € abzüglich 4.180 € ergibt einen Eigenanteil von 4.820–12.820 €.
Hinzu kommt eine Wartung von etwa 200–300 € pro Jahr. Die Preise sind Richtwerte, den Gesamtüberblick finden Sie unter Treppenlift Kosten im Überblick.

Welche Voraussetzungen muss man für den Zuschuss erfüllen?

Die Pflegekasse kann zahlen, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert. Es gelten 3 Bedingungen:
  • Ein Pflegegrad von 1 bis 5 liegt vor.
  • Der Lift ermöglicht die häusliche Pflege oder erleichtert sie erheblich.
  • Die Pflegekasse bewilligt die Leistung, denn sie ist eine Kann-Leistung.
Laut Verbraucherzentrale stellen Sie den Antrag am besten vor Beginn der Maßnahme, also vor der Bestellung, und warten die schriftliche Bewilligung ab. Sonst kann der Zuschuss abgelehnt werden. Wer schon bestellt hat, fragt die Pflegekasse. Der Ablauf steht unter Antrag stellen: die richtige Reihenfolge.

Was gilt, wenn mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung leben?

Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer gemeinsamen Wohnung zahlt die Pflegekasse seit dem 1. Januar 2025 bis zu 4.180 € je Person. Der Gesamtbetrag ist auf höchstens 16.720 € je Maßnahme begrenzt. Das gilt für Maßnahmen am gemeinsamen Wohnumfeld, zum Beispiel einen Treppenlift, den alle Pflegebedürftigen der Wohnung nutzen. Jede Person muss dafür einen eigenen Pflegegrad haben.

Gibt es einen Treppenlift-Zuschuss ohne Pflegegrad?

Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse keinen Zuschuss, deshalb ist zuerst ein Pflegegrad zu beantragen. Danach gilt diese Entscheidungslogik:
  • Wenn kein Pflegegrad vorliegt, beantragen Sie ihn bei der Pflegekasse.
  • Wenn ein Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt, beantragen Sie den Zuschuss möglichst vor der Bestellung und warten die schriftliche Bewilligung ab. Wer schon bestellt hat, fragt die Pflegekasse.
  • Wenn kein Zuschuss infrage kommt, bleiben Selbstzahlung, der KfW-Kredit 159, steuerliche Entlastung oder das Sozialamt.
Der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen"/) beträgt (Stand: November 2026) bis zu 50.000 € je Wohneinheit. Er läuft über die Hausbank und ist ein Kredit, kein Zuschuss. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit Ende Juli 2026 geschlossen, ein Neustart ist nicht angekündigt. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig. Steuerlich kommen § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) und § 35a EStG (Handwerkerleistungen) infrage, mehr dazu unter Treppenlift steuerlich absetzen. Das Sozialamt kann nach § 64e SGB XII Hilfe zur Pflege leisten. Weitere Wege zeigt Wer zahlt den Treppenlift?.

Was ist aus der Pflegestufe geworden?

Pflegestufen gibt es nicht mehr, heute gilt das System mit Pflegegrad 1 bis 5. Die Zuschusshöhe für den Treppenlift ist bei jedem Pflegegrad gleich. Wer nach „Pflegestufe 1, 2 oder 3" sucht, findet die aktuelle Regel also unter dem Begriff Pflegegrad. Der Pflegegrad wird mit dem Neuen Begutachtungsassessment ermittelt, einem Verfahren zur Beurteilung der Selbstständigkeit.

Wie beantragt man einen Pflegegrad?

Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse, auch telefonisch. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt nach § 18c SGB XI 25 Arbeitstage ab Eingang des Antrags. Das Verfahren umfasst diese Schritte:
  1. Sie stellen den Antrag bei der Pflegekasse.
  2. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, bei Privatversicherten Medicproof.
  3. Die Begutachtung findet statt. Bitten Sie Ihre Pflegeperson, dabei zu sein.
  4. Der Bescheid kommt innerhalb von 25 Arbeitstagen.
  5. Bei Fristüberschreitung zahlt die Pflegekasse nach § 18c SGB XI 70 € je begonnene Woche, außer wenn sie die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder die antragstellende Person vollstationär versorgt wird und bereits mindestens Pflegegrad 2 hat.
Eine Pflegeberatung hilft bei den Unterlagen.

Zahlt die Pflegekasse oder die Krankenkasse den Treppenlift?

Zuständig ist die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse. Die Pflegekasse ist organisatorisch an die Krankenkasse angegliedert, daher kommt die häufige Verwechslung. Den Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI zahlt allein die Pflegekasse. Die Krankenkasse ist dafür nicht die zahlende Stelle, und der Antrag gehört deshalb an die Pflegekasse. Mehr dazu unter Zahlt die Krankenkasse den Treppenlift?.

Hängt die Liftart vom Pflegegrad ab?

Nein, die Liftart hängt nicht vom Pflegegrad ab. Die Wahl richtet sich nach der Form der Treppe und nach der persönlichen Situation der Nutzerin oder des Nutzers, etwa Beweglichkeit und Platzbedarf. Der Pflegegrad entscheidet nur über die Berechtigung zum Zuschuss, nicht über das Modell. Richtwerte: Sitzlift bei gerader Treppe 3.500–9.900 €, bei kurviger Treppe 9.000–17.000 €, Plattformlift 10.000–25.000 €, Hublift 10.000–30.000 €. Die Liftarten erklärt Grundlagen und Liftarten.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird oder der Pflegegrad zu niedrig ist?

Bei einer Ablehnung des Zuschusses oder einem zu niedrig festgestellten Pflegegrad können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt nach § 84 SGG einen Monat, nachdem Ihnen der Bescheid bekanntgegeben wurde. Der Widerspruch geht schriftlich oder zur Niederschrift an die Pflegekasse, denn sie hat den Bescheid erlassen. Fragen Sie dort auch nach der Begründung der Entscheidung. Eine Pflegeberatung hilft Ihnen zusätzlich, die Unterlagen zu ordnen und das weitere Vorgehen zu klären. Ohne Zuschuss bleiben Selbstzahlung, KfW-Kredit, Steuer und Sozialamt.

Häufige Fragen

Gibt es mehr Zuschuss bei höherem Pflegegrad?

Nein. Der Zuschuss beträgt bei Pflegegrad 1 bis 5 gleichermaßen bis zu 4.180 € je Maßnahme (seit dem 1. Januar 2025). Höhere Pflegegrade verbessern nur andere Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

Reicht Pflegegrad 1 für den Treppenlift-Zuschuss?

Ja. Schon Pflegegrad 1 genügt. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall, ob der Lift die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert, weil der Zuschuss eine Kann-Leistung ist.

Gibt es einen Treppenlift-Zuschuss ohne Pflegegrad?

Von der Pflegekasse nicht. Zuerst ist ein Pflegegrad zu beantragen. Alternativen sind Selbstzahlung, der KfW-Kredit 159, steuerliche Entlastung oder Hilfe des Sozialamts nach § 64e SGB XII.

Was ist aus der Pflegestufe geworden?

Pflegestufen gibt es nicht mehr. Es gilt der Pflegegrad 1 bis 5. Der Treppenlift-Zuschuss beträgt bei jedem Pflegegrad seit dem 1. Januar 2025 bis zu 4.180 € je Maßnahme.

Zahlt die Krankenkasse den Treppenlift?

Nein, zuständig ist die Pflegekasse. Sie ist organisatorisch an die Krankenkasse angegliedert, bleibt aber die zahlende Stelle für den Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Pflegegrad-Antrags?

Der Bescheid ist laut Bundesgesundheitsministerium innerhalb von 25 Arbeitstagen fällig. Bei Fristüberschreitung zahlt die Pflegekasse nach § 18c SGB XI 70 € je begonnene Woche, außer in den dort genannten Ausnahmefällen, etwa wenn sie die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

Wird der Zuschuss nachträglich gezahlt, wenn der Lift schon eingebaut ist?

Das ist unsicher. Laut Verbraucherzentrale ist es ratsam, den Antrag vor Beginn der Maßnahme zu stellen und die schriftliche Bewilligung abzuwarten. § 40 Abs. 4 SGB XI nennt keinen Zeitpunkt. Wer schon bestellt hat, fragt die Pflegekasse.

Quellen

  1. Bundesrepublik Deutschland — § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)
  2. Bundesrepublik Deutschland — § 18c SGB XI (Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit)
  3. Bundesrepublik Deutschland — § 84 SGG (Widerspruchsfrist)
  4. Bundesministerium für Gesundheit — Antragsverfahren Pflegeleistungen
  5. KfW — Altersgerecht Umbauen (159)
  6. Verbraucherzentrale — Wohnungsanpassung: Veränderungen für pflegebedürftige Menschen
  7. Pflegekompass — Treppenlift Kosten 2026

Treppenlift-Kurve Redaktion

Treppenlift-Ratgeber

Die Treppenlift-Kurve-Redaktion erklärt Kosten, Zuschüsse und Liftarten auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen wie Gesetzestexten und Angaben der Förderstellen. Wir sind an keinen Hersteller gebunden und finanzieren uns über Vergütungen von Fachbetrieben, an die wir Anfragen weitergeben.

Treppenlift-Check

Passt ein Treppenlift zu Ihrer Treppe?

Prüfen Sie Ihre Situation in wenigen Minuten — kostenlos und unverbindlich.

Teilen