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Zahlt die Krankenkasse den Treppenlift?

Die Krankenkasse zahlt einen fest eingebauten Treppenlift in der Regel nicht. Zuständig ist die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Ablauf, Fristen und Rechenbeispiel.

Von Treppenlift-Kurve Redaktion · Treppenlift-Ratgeber6 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Krankenkasse übernimmt einen fest eingebauten Treppenlift in der Regel nicht, zuständig ist die Pflegekasse.
  • Die Pflegekasse zahlt, nicht die Krankenkasse.
  • Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme, in dieser Höhe seit dem 1. Januar 2025.
  • Schon Pflegegrad 1 genügt, und die Höhe ist bei Pflegegrad 1 bis 5 gleich.
  • Ein Rezept nennt § 40 Abs. 4 SGB XI nicht als Voraussetzung, die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.
  • Den Antrag stellen Sie vor der Bestellung und warten die schriftliche Bewilligung ab.
Stand: November 2026

Zahlt die Krankenkasse den Treppenlift – und wer zahlt stattdessen?

Die Krankenkasse zahlt einen fest eingebauten Treppenlift in der Regel nicht. Zuständig ist die Pflegekasse. Sie gewährt bei anerkanntem Pflegegrad einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme, seit dem 1. Januar 2025. Schon Pflegegrad 1 genügt, und die Höhe ist bei allen Pflegegraden gleich.
Ein Treppenlift ist ein Sitz- oder Plattformgerät, das an der Treppe montiert wird und Personen nach oben und unten befördert. Die folgende Tabelle zeigt, wer in welcher Situation zahlt.

Situation

Wer zahlt?

Verdikt

Fest eingebauter Treppenlift, Pflegegrad vorhanden

Pflegekasse

Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme (seit 1. Januar 2025)

Fest eingebauter Treppenlift, kein Pflegegrad

Zuerst Pflegegrad beantragen

Ohne Pflegegrad kein Zuschuss der Pflegekasse

Mobiler Treppensteiger

Andere Regeln

Siehe Seite zum mobilen Treppensteiger

Arbeits- oder Wegeunfall

Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft

Zuständigkeit dort klären

Private Pflegeversicherung

Private Pflegekasse

Leistung dort erfragen

Der Kernbefund: Die Krankenkasse ist bei einem fest eingebauten Lift nicht der Kostenträger. Die Pflegekasse ist es, sobald ein Pflegegrad vorliegt. Mehr zu allen Kostenträgern finden Sie in der Übersicht Wer zahlt den Treppenlift, den Gesamtüberblick der Zuschüsse unter Förderung.

Warum zahlt die Pflegekasse und nicht die Krankenkasse?

Ein Treppenlift gilt rechtlich als wohnumfeldverbessernde Maßnahme und nicht als Hilfsmittel. Das heißt: Er verändert die Wohnung, damit häusliche Pflege möglich oder leichter wird. Der Zuschuss steht in § 40 Abs. 4 SGB XI, dem Gesetz zur Pflegeversicherung.
Die Pflegekasse ist organisatorisch an die Krankenkasse angegliedert. Deshalb werden beide häufig verwechselt, obwohl die Pflegekasse zuständig ist.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Treppenlift?

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme, in dieser Höhe seit dem 1. Januar 2025. Der Gesetzestext lautet: „Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4 180 Euro je Maßnahme nicht übersteigen." Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, gelten bis zu 4.180 € je Person für Maßnahmen am gemeinsamen Wohnumfeld, höchstens 16.720 € je Maßnahme (Stand: 2026, § 40 Abs. 4 SGB XI).
Den Eigenanteil berechnen Sie so:
Eigenanteil = Anschaffungspreis − Zuschuss der Pflegekasse
Berechnung mit den Richtwerten Stand 2026 (Preise für einen neuen Lift inklusive Einbau, eine Etage):
  • Gerade Treppe, 3.500–9.900 €: Eigenanteil etwa 0–5.720 €.
  • Kurvige Treppe, 9.000–17.000 €: Eigenanteil etwa 4.820–12.820 €.
Der Eigenanteil ist nie negativ, weil der Zuschuss durch die tatsächlichen Kosten begrenzt ist. Bei einer geraden Treppe kann der Zuschuss also die Kosten im günstigen Fall ganz decken. Bei einer kurvigen Treppe bleibt in der Regel ein deutlicher Eigenanteil. Die Preisspannen im Überblick finden Sie unter Preisspannen je Liftart.

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Welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?

Die wichtigste Voraussetzung ist ein Pflegegrad, und schon Pflegegrad 1 reicht. Es gelten 5 Bedingungen:
  • Die versicherte Person hat einen Pflegegrad.
  • Die Höhe des Zuschusses ist bei Pflegegrad 1 bis 5 gleich.
  • Der Zuschuss ist eine Kann-Leistung, die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.
  • Die Maßnahme ermöglicht die häusliche Pflege oder erleichtert sie erheblich.
  • Der Antrag geht an die Pflegekasse, nicht an die Krankenkasse.
Den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung fest. Die Details zum Zuschuss finden Sie unter Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI.

Braucht man ein Rezept, eine ärztliche Verordnung oder ein Attest für den Treppenlift?

Für den Zuschuss der Pflegekasse nennt § 40 Abs. 4 SGB XI kein Rezept als Voraussetzung. Die Pflegekasse prüft selbst, ob die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird.
Mythos vs. Regel:
  • Mythos: Ohne Rezept oder Attest vom Hausarzt gibt es keine Kostenübernahme.
  • Regel: § 40 Abs. 4 SGB XI nennt keine ärztliche Verordnung als Voraussetzung. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall und ist zuständig, nicht die Krankenkasse.

Geht der Treppenlift über das Sanitätshaus?

Nein, ein Treppenlift wird nicht als Hilfsmittel über das Sanitätshaus mit der Krankenkasse abgerechnet. Ein Sanitätshaus, also ein Fachgeschäft für medizinische Hilfsmittel, kann ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag liefern. Die Kostenübernahme läuft über Ihren Antrag bei der Pflegekasse. Eine Hilfsmittelabrechnung mit der Krankenkasse gibt es für den fest eingebauten Lift nicht.

Was zahlen AOK, TK, Barmer und DAK für den Treppenlift?

Alle Pflegekassen wenden dieselbe gesetzliche Grundlage an, die Höhe ist gesetzlich geregelt. Es gibt bei der Höhe keine Kassenunterschiede. Die 4 Kassen im Überblick:
  • Die Pflegekasse der AOK zahlt seit dem 1. Januar 2025 bis zu 4.180 € je Maßnahme.
  • Die Pflegekasse der TK zahlt seit dem 1. Januar 2025 bis zu 4.180 € je Maßnahme.
  • Die Pflegekasse der Barmer zahlt seit dem 1. Januar 2025 bis zu 4.180 € je Maßnahme.
  • Die Pflegekasse der DAK zahlt seit dem 1. Januar 2025 bis zu 4.180 € je Maßnahme.
Der Betrag gilt seit dem 1. Januar 2025. Bei einer privaten Pflegeversicherung fragen Sie Ihren Versicherer nach den Leistungen.

Wann gibt es eine Ausnahme von dieser Regel?

Ein anderer Träger als die Pflegekasse kommt in 2 Fällen in Betracht. Die Entscheidungslogik:
  • Wenn Sie einen mobilen Treppensteiger nutzen wollen, gelten andere Regeln, siehe mobiler Treppensteiger.
  • Wenn der Bedarf auf einem Arbeits- oder Wegeunfall beruht, klären Sie die Kosten mit der Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft.
  • Wenn Sie die Kostenträger-Frage insgesamt klären möchten, hilft die Übersicht zu den Kostenträgern weiter oben.

Wie läuft der Antrag bei der Pflegekasse ab?

Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme und warten Sie die schriftliche Bewilligung ab. Die Reihenfolge in 5 Schritten:
  1. Kostenvoranschlag einholen.
  2. Antrag bei der Pflegekasse stellen.
  3. Schriftliche Bewilligung abwarten.
  4. Auftrag erteilen.
  5. Einbau durchführen lassen.
Wer vor der Bewilligung bestellt, riskiert laut Verbraucherzentrale eine Ablehnung, und die gesamten Kosten bleiben dann selbst zu tragen. Ein gesetzliches Verbot steht in § 40 Abs. 4 SGB XI nicht. Wer schon bestellt hat, fragt die Pflegekasse. Die Schritte im Detail finden Sie unter Treppenlift beantragen in der richtigen Reihenfolge.

Was tun ohne Pflegegrad?

Ohne Pflegegrad beantragen Sie diesen zuerst bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse teilt ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mit (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Bei Fristüberschreitung zahlt sie 70 € je begonnene Woche (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Das gilt nicht, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Es gilt auch nicht, wenn die antragstellende Person vollstationär versorgt wird und bereits mindestens Pflegegrad 2 hat. Der Ablauf der Begutachtung steht unter Pflegegrad beantragen.

Was tun, wenn die Pflegekasse den Zuschuss ablehnt?

Gegen den Bescheid legen Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch ein. Der Widerspruch erfolgt schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse (§ 84 Abs. 1 SGG). Ein Bescheid ist die schriftliche Entscheidung der Pflegekasse.
Die Fristen im Überblick:
  • Antrag stellen, dann Bewilligung abwarten, dann Einbau.
  • Pflegegrad-Entscheidung: spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang.
  • Widerspruch: 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Welche Alternativen bleiben, wenn die Pflegekasse nicht zahlt?

Es bleiben 3 Wege: ein Kredit, das Sozialamt und die Steuer.
  • KfW 159 (Altersgerecht Umbauen): ein Kredit über die Hausbank, bis zu 50.000 € je Wohneinheit (Stand: 2026), kein Zuschuss.
  • Sozialamt: Hilfe zur Pflege nach § 64e SGB XII.
  • Steuer: Kosten können steuerlich geltend gemacht werden.
Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit Ende Juli 2026 geschlossen, weil die Mittel für 2026 ausgeschöpft sind. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig. Den Stand erklärt die Seite KfW 455-B, Stand 2026.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift?

In der Regel nein. Zuständig ist die Pflegekasse. Sie zahlt bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 € je Maßnahme, seit dem 1. Januar 2025. Die Pflegekasse ist zwar an die Krankenkasse angegliedert, die Leistung kommt aber aus der Pflegeversicherung.

Was zahlt die Krankenkasse beim Treppenlift, und wann zahlt sie?

Die Krankenkasse gewährt für den fest eingebauten Treppenlift keinen Zuschuss. Die Pflegekasse zahlt bei vorhandenem Pflegegrad bis zu 4.180 € je Maßnahme, seit dem 1. Januar 2025. Es ist eine Kann-Leistung: Die Pflegekasse prüft, ob die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird.

Braucht man ein Rezept für einen Treppenlift?

§ 40 Abs. 4 SGB XI nennt kein Rezept als Voraussetzung. Zuständig ist die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse. Entscheidend ist der Antrag bei der Pflegekasse.

Muss der Hausarzt ein Attest ausstellen, und wer verordnet einen Treppenlift?

§ 40 Abs. 4 SGB XI nennt weder ein Attest noch eine ärztliche Verordnung als Voraussetzung. Sie stellen den Antrag bei der Pflegekasse, und diese prüft selbst, ob die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert.

Kann man den Treppenlift über das Sanitätshaus beziehen?

Ein Sanitätshaus kann ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag liefern. Die Kostenübernahme läuft jedoch über Ihren Antrag bei der Pflegekasse. Eine Abrechnung als Hilfsmittel mit der Krankenkasse gibt es für den fest eingebauten Lift nicht.

Übernimmt die AOK die Kosten für den Treppenlift?

Die Pflegekasse der AOK zahlt wie alle Pflegekassen bis zu 4.180 € je Maßnahme, seit dem 1. Januar 2025. Die Höhe ist gesetzlich geregelt. Voraussetzung ist ein Pflegegrad, und der Antrag geht vor der Bestellung an die Pflegekasse.

Was ist der Unterschied zwischen Krankenkasse und Pflegekasse?

Die Krankenkasse trägt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Pflegekasse trägt die Leistungen der Pflegeversicherung, darunter den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Sie ist organisatorisch an die Krankenkasse angegliedert.

Zahlt die Pflegekasse auch bei Pflegegrad 1?

Ja. Schon Pflegegrad 1 reicht für den Zuschuss. Die Höhe von bis zu 4.180 € je Maßnahme ist bei Pflegegrad 1 bis 5 gleich, in dieser Höhe seit dem 1. Januar 2025.

Zahlt die Pflegekasse, wenn der Treppenlift schon eingebaut ist?

Das ist ein Risiko, aber kein gesetzliches Verbot. § 40 Abs. 4 SGB XI nennt keinen Zeitpunkt für den Antrag. Laut Verbraucherzentrale kann der Zuschuss jedoch abgelehnt werden. Wer schon bestellt hat, fragt direkt bei der Pflegekasse nach.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz — § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  2. Bundesministerium der Justiz — § 18c SGB XI
  3. Bundesministerium der Justiz — § 84 SGG
  4. Verbraucherzentrale — Wohnungsanpassung: Veränderungen für pflegebedürftige Menschen
  5. KfW — Altersgerecht Umbauen (159)

Treppenlift-Kurve Redaktion

Treppenlift-Ratgeber

Die Treppenlift-Kurve-Redaktion erklärt Kosten, Zuschüsse und Liftarten auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen wie Gesetzestexten und Angaben der Förderstellen. Wir sind an keinen Hersteller gebunden und finanzieren uns über Vergütungen von Fachbetrieben, an die wir Anfragen weitergeben.

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