Das Wichtigste in Kürze
- Wer im Mehrfamilienhaus einen Treppenlift braucht, hat einen gesetzlichen Anspruch, muss aber die richtige Stelle beteiligen.
- Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf Erlaubnis des Vermieters, solange der Einbau für ihn nicht unzumutbar ist.
- Wohnungseigentümer haben nach § 20 Abs. 2 WEG einen Anspruch auf eine angemessene bauliche Veränderung.
- Die Pflegekasse zahlt seit dem 1. Januar 2025 einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme.
- Die Mindestbreite im Treppenhaus regelt das Landesrecht, nicht eine bundesweite Zahl.
Darf ich einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus einbauen?
Rolle | Rechtsgrundlage | Wer entscheidet | Finanzierung |
Mieter | § 554 BGB | Vermieter (Ablehnung nur bei Unzumutbarkeit) | Zuschuss der Pflegekasse möglich |
Wohnungseigentümer | § 20 Abs. 2 WEG | Gemeinschaft beschließt die Durchführung | Zuschuss der Pflegekasse möglich |
Mieter in einer WEG-Anlage | § 554 BGB und § 20 WEG | Vermieter, der die Gestattung der Gemeinschaft herbeiführt | Zuschuss der Pflegekasse möglich |
Vermieter als Alleineigentümer | § 554 BGB | Vermieter selbst | Zuschuss der Pflegekasse möglich |
Welche Rechte haben Mieter nach § 554 BGB?
- Unzumutbar für den Vermieter: Der Anspruch entfällt.
- Besondere Sicherheit: Der Mieter kann sich nach § 554 Abs. 1 Satz 3 BGB zu einer besonderen Sicherheit verpflichten, wobei § 551 Abs. 3 BGB entsprechend gilt.
- Mietvertragsklausel „Umbauten verboten": Sie hebelt den Anspruch nicht aus.
Welche Rechte haben Wohnungseigentümer nach § 20 WEG?
Wer zahlt den Treppenlift im Mehrfamilienhaus?
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- Mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung: bis zu 4.180 € je Person, höchstens 16.720 € je Maßnahme.
- KfW 455-B: geschlossen, seit Ende Juli 2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge an. Den Stand erklärt Stand des KfW-Zuschusses 455-B.
- KfW 159: weiterhin möglich als Kredit über die Hausbank, bis zu 50.000 € je Wohneinheit.
Wie breit muss das Treppenhaus bleiben (Fluchtweg und Brandschutz)?
Was passiert beim Auszug oder Verkauf (Rückbau)?
Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt ab?
- Pflegegrad klären.
- Zustimmung des Vermieters oder den Beschluss der Gemeinschaft einholen.
- Kostenvoranschlag einholen.
- Antrag bei der Pflegekasse vor Beginn der Maßnahme stellen.
- Die schriftliche Bewilligung abwarten.
- Den Auftrag erteilen.
Gibt es Urteile zum Treppenlift im Mehrfamilienhaus?
Was gilt bei Denkmalschutz und Sonderfällen?
Welche Alternativen gibt es, wenn das Treppenhaus zu eng ist?
- Wenn die Restbreite zu klein ist, prüfen Sie einen Plattformlift außen am Haus.
- Wenn nur wenige Stufen am Eingang zu überwinden sind, prüfen Sie einen Hublift.
- Wenn weder noch passt, vergleichen Sie Alternativen zum Treppenlift.
Welche Betriebsdetails regelt man vorab?
- Der Stromanschluss wird mit der Hausverwaltung abgestimmt.
- Ein Schlüsselschalter verhindert die Nutzung durch Unbefugte.
- Die Parkposition des klappbaren Sitzes wird festgelegt.
- Die Haftpflichtversicherung wird über den Einbau informiert.
Häufige Fragen
Kann der Vermieter den Treppenlift verbieten?
Der Vermieter kann den Einbau nur ablehnen, wenn er für ihn unzumutbar ist (§ 554 Abs. 1 BGB). Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam (§ 554 Abs. 2 BGB).
Muss die Eigentümergemeinschaft dem Treppenlift zustimmen?
Der Anspruch besteht nach § 20 Abs. 2 WEG. Die Gemeinschaft beschließt nur über die Durchführung.
Wer zahlt den Treppenlift im Mehrfamilienhaus?
Der Antragsteller zahlt, die Pflegekasse gibt seit dem 1. Januar 2025 bis zu 4.180 € je Maßnahme dazu.
Zahlt die Krankenkasse den Treppenlift?
Nein, zuständig ist die Pflegekasse. Sie ist an die Krankenkasse angegliedert, deshalb die häufige Verwechslung.
Welche Treppenbreite braucht man im Treppenhaus?
Das regelt die Landesbauordnung. Fragen Sie Bauaufsicht oder Feuerwehr.
Wer zahlt Strom und Wartung?
Die Wartung kostet etwa 200–300 € pro Jahr. Klären Sie die Verteilung der Stromkosten vorab schriftlich.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz — § 554 BGB Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte
- Bundesministerium der Justiz — § 20 WEG Bauliche Veränderungen
- Bundesministerium der Justiz — § 40 SGB XI
- Verbraucherzentrale — Wohnungsanpassung: Veränderungen für pflegebedürftige Menschen
- Bundesministerium der Justiz — § 84 SGG
- KfW — Meldung zum Stand des Programms 455-B
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