Zum Inhalt springen

Treppenlift im Mehrfamilienhaus: Recht und Kosten

Darf ein Treppenlift ins Mehrfamilienhaus? Rechte nach § 554 BGB und § 20 WEG, Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 €, Fluchtweg und Antrag.

Von Treppenlift-Kurve Redaktion · Treppenlift-Ratgeber6 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer im Mehrfamilienhaus einen Treppenlift braucht, hat einen gesetzlichen Anspruch, muss aber die richtige Stelle beteiligen.
  • Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf Erlaubnis des Vermieters, solange der Einbau für ihn nicht unzumutbar ist.
  • Wohnungseigentümer haben nach § 20 Abs. 2 WEG einen Anspruch auf eine angemessene bauliche Veränderung.
  • Die Pflegekasse zahlt seit dem 1. Januar 2025 einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme.
  • Die Mindestbreite im Treppenhaus regelt das Landesrecht, nicht eine bundesweite Zahl.
Ein Treppenlift ist eine elektrisch betriebene Fahrhilfe, die auf einer Schiene an der Treppe entlangfährt und Menschen mit Gehbehinderung über die Stufen befördert. Im Mehrfamilienhaus entscheiden Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Landesbauordnung gemeinsam darüber, ob und wie ein Lift eingebaut wird.

Darf ich einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus einbauen?

Ein Treppenlift darf im Mehrfamilienhaus eingebaut werden, wenn die zuständige Stelle zustimmt oder den Einbau gestatten muss. Mieter brauchen die Erlaubnis des Vermieters. Wohnungseigentümer berufen sich auf § 20 WEG. Die Landesbauordnung gilt in jedem Fall zusätzlich.

Rolle

Rechtsgrundlage

Wer entscheidet

Finanzierung

Mieter

§ 554 BGB

Vermieter (Ablehnung nur bei Unzumutbarkeit)

Zuschuss der Pflegekasse möglich

Wohnungseigentümer

§ 20 Abs. 2 WEG

Gemeinschaft beschließt die Durchführung

Zuschuss der Pflegekasse möglich

Mieter in einer WEG-Anlage

§ 554 BGB und § 20 WEG

Vermieter, der die Gestattung der Gemeinschaft herbeiführt

Zuschuss der Pflegekasse möglich

Vermieter als Alleineigentümer

§ 554 BGB

Vermieter selbst

Zuschuss der Pflegekasse möglich

Der Kernbefund: Mieter und Wohnungseigentümer haben je nach Rolle einen gesetzlichen Anspruch, entschieden wird durch Vermieter oder Gemeinschaft. Die Pflegekasse kann einen Zuschuss geben. Eine Hausverwaltung begleitet die Umsetzung organisatorisch.

Welche Rechte haben Mieter nach § 554 BGB?

Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf Erlaubnis baulicher Veränderungen, die Menschen mit Behinderungen den Gebrauch der Mietsache erleichtern. Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn die Veränderung für ihn unzumutbar ist. Eine Interessenabwägung entscheidet im Einzelfall. Details finden Sie unter Anspruch auf Zustimmung des Vermieters.
  • Unzumutbar für den Vermieter: Der Anspruch entfällt.
  • Besondere Sicherheit: Der Mieter kann sich nach § 554 Abs. 1 Satz 3 BGB zu einer besonderen Sicherheit verpflichten, wobei § 551 Abs. 3 BGB entsprechend gilt.
  • Mietvertragsklausel „Umbauten verboten": Sie hebelt den Anspruch nicht aus.
Der Gesetzestext sagt in Absatz 2: „Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."
Mythos vs. Regel: Viele Seiten nennen „§ 554a BGB". Diese Vorschrift ist weggefallen. Der Anspruch steht heute in § 554 BGB.

Welche Rechte haben Wohnungseigentümer nach § 20 WEG?

Wohnungseigentümer können nach § 20 Abs. 2 WEG angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die Menschen mit Behinderungen den Gebrauch ermöglichen. Die Gemeinschaft beschließt in der Eigentümerversammlung nur über die Durchführung, also das „Wie". Das „Ob" ist kein Beschlussthema. Mehr dazu unter Beschluss in der Eigentümergemeinschaft.
Die Grenze zieht § 20 Abs. 4 WEG: Eine grundlegende Umgestaltung der Anlage und eine unbillige Benachteiligung einzelner Eigentümer sind ausgeschlossen. Gemeint ist mit der Wohnungseigentümergemeinschaft die Gesamtheit der Eigentümer eines Hauses. Ein Verwaltungsbeirat unterstützt die Verwaltung, ersetzt den Beschluss aber nicht.

Wer zahlt den Treppenlift im Mehrfamilienhaus?

Treppenlift-Check

Gilt das auch für Ihre Treppe?

Finden Sie in wenigen Minuten heraus, was für Ihre Situation realistisch ist.

Die Pflegekasse gibt zum Treppenlift einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI, in dieser Höhe seit dem 1. Januar 2025). Der Gesetzestext lautet: „Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4 180 Euro je Maßnahme nicht übersteigen." Voraussetzung ist ein Pflegegrad, schon Pflegegrad 1 reicht. Die Höhe ist bei Pflegegrad 1 bis 5 gleich.
Eigenanteil = Anschaffungspreis − Zuschuss der Pflegekasse
Rechenbeispiel (Berechnung): Ein Sitzlift für eine kurvige Treppe kostet laut Richtwert (Stand 2026) etwa 9.000–17.000 €. Nach Abzug von 4.180 € bleiben 4.820–12.820 € Eigenanteil. Preisspannen je Liftart finden Sie unter Preisspannen je Liftart.
  • Mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung: bis zu 4.180 € je Person, höchstens 16.720 € je Maßnahme.
  • KfW 455-B: geschlossen, seit Ende Juli 2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge an. Den Stand erklärt Stand des KfW-Zuschusses 455-B.
  • KfW 159: weiterhin möglich als Kredit über die Hausbank, bis zu 50.000 € je Wohneinheit.
Mythos vs. Regel: Der Zuschuss beträgt nicht „4.000 €", sondern seit dem 1. Januar 2025 bis zu 4.180 €. Die Grenze von 16.720 € gilt nur für mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, nicht für Nachbarn im Haus. Zuständig ist die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse; siehe Zahlt die Krankenkasse?. Weitere Einzelheiten bietet der Zuschuss der Pflegekasse für Wohnumfeldverbesserung und der Überblick über Zuschüsse.

Wie breit muss das Treppenhaus bleiben (Fluchtweg und Brandschutz)?

Die Mindestbreite im Treppenhaus regelt das Landesrecht: Maßgeblich ist die Landesbauordnung, also die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Eine bundesweit gültige Zahl gibt es nicht. Bauaufsichtsbehörde oder Feuerwehr nennen die Vorgabe für Ihr Haus. Hintergründe stehen unter Brandschutz und Fluchtweg im Treppenhaus und Mindestbreite der Treppe.
Restbreite = Treppenlaufbreite − Platzbedarf von Schiene und hochgeklapptem Sitz
Rechenbeispiel (Berechnung, keine Rechtsaussage): Bei einer Treppenlaufbreite von 100 cm und einem Platzbedarf von 20 bis 35 cm bleiben 65–80 cm Restbreite. Ob das genügt, entscheidet die Landesbauordnung. Die Norm DIN 18065 für Gebäudetreppen ist dabei ein Bezugspunkt für Planer.

Was passiert beim Auszug oder Verkauf (Rückbau)?

Beim Auszug entscheidet das Mietrecht, beim Verkauf der Durchführungsbeschluss über den Rückbau. Mieter können sich nach § 554 Abs. 1 Satz 3 BGB zu einer besonderen Sicherheit verpflichten, wobei § 551 Abs. 3 BGB entsprechend gilt. Eigentümer klären den Rückbau im Durchführungsbeschluss der Gemeinschaft. Einzelheiten stehen unter Rückbau und Abbau.

Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt ab?

Der Antrag läuft in 6 Schritten ab, und der Zuschussantrag an die Pflegekasse wird immer vor der Auftragserteilung gestellt. Erst die schriftliche Bewilligung bildet die Grundlage für den Auftrag an den Anbieter. Die folgende Reihenfolge hilft bei der Orientierung.
  1. Pflegegrad klären.
  2. Zustimmung des Vermieters oder den Beschluss der Gemeinschaft einholen.
  3. Kostenvoranschlag einholen.
  4. Antrag bei der Pflegekasse vor Beginn der Maßnahme stellen.
  5. Die schriftliche Bewilligung abwarten.
  6. Den Auftrag erteilen.
Laut Verbraucherzentrale kann der Zuschuss abgelehnt werden, wenn die Maßnahme vor der Bewilligung beginnt. Das Gesetz nennt keinen solchen Zeitpunkt; wer schon bestellt hat, fragt die Pflegekasse. Gegen einen ablehnenden Bescheid gilt der Widerspruch binnen 1 Monat nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse.

Gibt es Urteile zum Treppenlift im Mehrfamilienhaus?

Der Anspruch auf einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetzestext und nicht aus einzelnen Gerichtsentscheidungen. § 554 Abs. 1 BGB verlangt für Mieter eine Interessenabwägung zwischen Mieter und Vermieter. § 20 Abs. 2 und 4 WEG regeln für Wohnungseigentümer Anspruch und Grenze. Für den Einzelfall helfen ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Was gilt bei Denkmalschutz und Sonderfällen?

Bei Denkmalschutz kann zusätzlich zu Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht die Denkmalbehörde beteiligt sein, also die Behörde, die Veränderungen an geschützten Gebäuden prüft. Welche Vorgaben für Ihr Haus gelten, erfahren Sie vorab bei der Bauaufsichtsbehörde oder der Denkmalbehörde Ihrer Gemeinde.

Welche Alternativen gibt es, wenn das Treppenhaus zu eng ist?

Reicht die Restbreite im Treppenhaus nicht aus, kommen Lösungen außerhalb des Treppenhauses infrage, die den Fluchtweg nicht einengen. Welche Variante passt, hängt von der Situation am Haus und von der Zahl der Stufen ab. Drei Wege stehen zur Auswahl:
  • Wenn die Restbreite zu klein ist, prüfen Sie einen Plattformlift außen am Haus.
  • Wenn nur wenige Stufen am Eingang zu überwinden sind, prüfen Sie einen Hublift.
  • Wenn weder noch passt, vergleichen Sie Alternativen zum Treppenlift.
Ein Plattformlift kostet laut Richtwert (Stand 2026) etwa 10.000–25.000 €.

Welche Betriebsdetails regelt man vorab?

Vor dem Einbau sollten 4 praktische Punkte schriftlich geklärt sein, damit später kein Streit über Strom, Zugang, Sitzposition oder Versicherung entsteht. Folgende Betriebsdetails gehören in die Absprache mit Hausverwaltung und Anbieter:
  • Der Stromanschluss wird mit der Hausverwaltung abgestimmt.
  • Ein Schlüsselschalter verhindert die Nutzung durch Unbefugte.
  • Die Parkposition des klappbaren Sitzes wird festgelegt.
  • Die Haftpflichtversicherung wird über den Einbau informiert.
Die Wartung kostet etwa 200–300 € pro Jahr (Richtwert, Stand 2026).

Häufige Fragen

Kann der Vermieter den Treppenlift verbieten?

Der Vermieter kann den Einbau nur ablehnen, wenn er für ihn unzumutbar ist (§ 554 Abs. 1 BGB). Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam (§ 554 Abs. 2 BGB).

Muss die Eigentümergemeinschaft dem Treppenlift zustimmen?

Der Anspruch besteht nach § 20 Abs. 2 WEG. Die Gemeinschaft beschließt nur über die Durchführung.

Wer zahlt den Treppenlift im Mehrfamilienhaus?

Der Antragsteller zahlt, die Pflegekasse gibt seit dem 1. Januar 2025 bis zu 4.180 € je Maßnahme dazu.

Zahlt die Krankenkasse den Treppenlift?

Nein, zuständig ist die Pflegekasse. Sie ist an die Krankenkasse angegliedert, deshalb die häufige Verwechslung.

Welche Treppenbreite braucht man im Treppenhaus?

Das regelt die Landesbauordnung. Fragen Sie Bauaufsicht oder Feuerwehr.

Wer zahlt Strom und Wartung?

Die Wartung kostet etwa 200–300 € pro Jahr. Klären Sie die Verteilung der Stromkosten vorab schriftlich.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz — § 554 BGB Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte
  2. Bundesministerium der Justiz — § 20 WEG Bauliche Veränderungen
  3. Bundesministerium der Justiz — § 40 SGB XI
  4. Verbraucherzentrale — Wohnungsanpassung: Veränderungen für pflegebedürftige Menschen
  5. Bundesministerium der Justiz — § 84 SGG
  6. KfW — Meldung zum Stand des Programms 455-B

Treppenlift-Kurve Redaktion

Treppenlift-Ratgeber

Die Treppenlift-Kurve-Redaktion erklärt Kosten, Zuschüsse und Liftarten auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen wie Gesetzestexten und Angaben der Förderstellen. Wir sind an keinen Hersteller gebunden und finanzieren uns über Vergütungen von Fachbetrieben, an die wir Anfragen weitergeben.

Treppenlift-Check

Passt ein Treppenlift zu Ihrer Treppe?

Prüfen Sie Ihre Situation in wenigen Minuten — kostenlos und unverbindlich.

Teilen